Sehr geehrte Mitglieder,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab dem 29.04.2026 mit der Anpassung der Nutzungsgebühren beginnen.

Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Als Genossenschaft stehen wir in besonderer Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, unseren Wohnungsbestand langfristig zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Hintergrund der Anpassung

In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Baukosten und Energiepreise sind gestiegen, ebenso der Verwaltungsaufwand, nicht zuletzt im Zusammenhang mit zunehmenden gesetzlichen Anforderungen.

Zugleich erfordern notwendige Sanierungen, die Herrichtung von Wohnungen bei Neuvermietung sowie steigende energetische Anforderungen in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen.

Die letzte Anpassung der Nutzungsgebühren erfolgte im Jahr 2003. Seitdem sind die Nutzungsgebühren über viele Jahre hinweg stabil geblieben. Die Kosten haben sich jedoch deutlich dynamischer entwickelt. Um auch künftig handlungsfähig zu bleiben, ist eine Anpassung notwendig.

Unsere Grundsätze der Anpassung

Uns ist bewusst, dass eine Erhöhung der Nutzungsgebühren für viele von Ihnen eine spürbare Veränderung bedeutet. Daher gehen wir bei den Anpassungen mit Augenmaß vor und begrenzen die Erhöhungen auf maximal 15 %, auch wenn gesetzlich innerhalb von drei Jahren eine Anpassung von bis zu 20 % zulässig wäre.

Als Grundlage dient in Meißen der Mietspiegel. Die Mietspiegeltabelle ordnet Wohnungen nach Kriterien wie Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage ein. Für jede Kategorie wird eine ortsübliche Vergleichsmiete als Spanne sowie ein Mittelwert ausgewiesen, der als Orientierung für eine angemessene Miethöhe dient.

Im Sinne unserer genossenschaftlichen Grundsätze haben wir uns bei den nun umgesetzten Anpassungen der Nutzungsgebühren bewusst dafür entschieden, die jeweiligen Mittelwerte nicht zu überschreiten, um faire, ausgewogene und nachvollziehbare Anpassungen sicherzustellen.

Den Mietspiegel der Stadt Meißen finden Sie unter:

https://www.stadt-meissen.de/de/mietspiegel.html

Für die Gemeinde Niederau liegt kein eigener Mietspiegel vor. Die Einordnung erfolgt daher anhand vergleichbarer Wohnungen.

Vorgehen bei der Umsetzung

Die Anpassung der Nutzungsgebühren erfolgt gestaffelt in mehreren Schritten, beginnend mit den Beständen auf der linkselbischen Seite, daran anschließend auf der rechtselbischen Seite sowie in der Gemeinde Niederau.

Die Reihenfolge der Umsetzung ist organisatorisch begründet. Sie orientiert sich an internen Abläufen und der strukturierten Bearbeitung. Eine inhaltliche oder wertende Unterscheidung zwischen den einzelnen Bereichen ist damit nicht verbunden.

Bei Fragen sind wir für Sie da

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen das Büro des Vorstandes, Frau Ines Zimmermann, telefonisch unter 03521 45980-20, per E-Mail an verwaltung@gwg-meissen.de oder über das Kontaktformular auf unserer Website.

Unser gemeinsames Ziel

Unser Anspruch bleibt unverändert: Auch künftig möchten wir unseren Mitgliedern guten, sicheren und bezahlbaren Wohnraum bieten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

Ihre GWG Meißen eG

Information zur Anpassung der Nutzungsgebühren