- Sie unterzeichnen eine Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Das Eintrittsgeld beträgt 25,00 Euro.
- Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und ist somit Miteigentümer.
- Jedes Mitglied hat sich mit 3 Pflichtanteilen an der Genossenschaft zu beteiligen. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 160,00 Euro.
- Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, muss sich durch eine Übernahme weiterer Pflichtanteile an der Genossenschaft wie folgt beteiligen:
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Sie muss mindestens 9 Monate vorher schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist und nach Feststellung der Bilanz durch die Vertreterversammlung erhalten Sie