Vertreterwahl 2022

Anfang 2022 findet die nächste Vertreterwahl in unserer Genossenschaft statt. Die Voraussetzungen wurden in der letzten Vertreterversammlung geschaffen, der Wahlvorstand wurde gebildet und die Wahlhelfer sind festgelegt. Die Vertreterwahl 2022 wird wieder als Briefwahl durchgeführt. Eine Bekanntgabe zur Wahl erscheint am 28.01.2022 in der Sächsischen Zeitung. Die Verteterversammlung muss aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern bestehen.

Bis zum 11.02.2022 können Sie uns Kandidatenvorschläge unterbreiten. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Mit dem Vertreteramt können Sie in unserer Genossenschaft Ihr Mitspracherecht ausüben und sich so für die Belange und Interessen der Mitglieder/Mieter einsetzen. Sie können an der jährlichen Vertreterversammlung teilnehmen und aktiv an maßgeblichen Entscheidungen teilhaben. Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt und kann in der Regel bequem mit der Berufstätigkeit vereinbart werden.

Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht!

Möchten Sie Vertreter werden oder kennen Sie Mitglieder in Ihrem Quartier, die sich sehr für das genossenschaftliche Miteinander einsetzen, dann sprechen Sie uns bitte an und teilen Sie uns den Namen und die Anschrift Ihres Kandidaten mit. Jedes vorgeschlagene Mitglied sollte seine Bereitschaft zur Kandidatur schriftlich erklären. Gern schreiben wir Ihren Kandidaten an, das Formular "Erklärungen zur Vertreterwahl 2022" finden Sie aber auch als Download hier auf unserer Homepage. Bitte senden Sie es zusammen mit der Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Formularseite 2) per E-Mail an verwaltung@gwg-meissen.de oder per Post an unsere Geschäftsstelle.

Für Fragen zum Vertreteramt, zu Ihrer Kandidatur oder zur Wahl können Sie uns unter 03521-733155 gern anrufen.