Zur wirtschaftlichen Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens zahlen Bund und Länder über die Kommunen und nur auf Antrag einen Zuschuss zur Miete, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Seit dem 1. Januar wurden mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz diese Zuschüsse zum einen erhöht und zum anderen haben mehr Haushalte Anspruch auf diese Sozialleistung. Sie können Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen, wenn
- Sie keine weiteren Sozialleistungen empfangen,
- Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Gesamtmiete zu zahlen und
- Sie kein erhebliches Vermögen besitzen.
Im neuen Wohngeld ist eine sogenannte Klimakomponente enthalten, die seit 2023 die Wohnungsnutzer