Wie werde ich Mitglied?

  • Sie unterzeichnen eine Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Das Eintrittsgeld beträgt 25,00 Euro.
  • Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und ist somit Miteigentümer.
  • Jedes Mitglied hat sich mit 3 Pflichtanteilen an der Genossenschaft zu beteiligen. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 160,00 Euro.
  • Jedes Mitglied dem eine Wohnung überlassen wird, muss sich durch eine Übernahme weiterer Pflichtanteile an der Genossenschaft wie folgt beteiligen:
Wohnungsgröße Weitere Pflichtanteile Betrag
1-Raum-Wohnung - -
2- und 3-Raum-Wohnung 1 160,00 Euro
4- und 5-Raum-Wohnung 2 320,00 Euro
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Sie muss mindestens 9 Monate vorher schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist und nach Feststellung der Bilanz durch die Vertreterversammlung erhalten Sie Ihr Geschäftsguthaben ausgezahlt.

Sie haben in unseren Angeboten eine passende Wohnung gefunden?

Dann ist die Aufnahme einer Mitgliedschaft die Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung. Die Bedingungen dafür regelt die Satzung unserer Genossenschaft, die wir Ihnen auf Anfrage gern zusenden.

„Was wir allein nicht schaffen, das schaffen wir zusammen!“

Eine Erkenntnis, die wir seit mehr als 100 Jahren in die Praxis umsetzen. Dabei nutzen wir unsere Kompetenz, um unseren Mitgliedern bezahlbaren Wohnraum in ansprechender Qualität und guter Lage zu bieten. Wir sind unseren Mitgliedern ein zuverlässiger und fachkundiger Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Wohnen.