Liebe Mitglieder,
aufgrund verzögert eingegangener Abrechnungsdaten unseres Versorgers sowie einer durch unseren Dienstleister veranlassten Systemumstellung kann die Betriebskostenabrechnung in diesem Jahr erst Ende Herbst zur Verfügung gestellt werden.
Die Erstellung erfolgt selbstverständlich fristgemäß nach § 556 Abs. 3 BGB, wonach die Abrechnung dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. Sobald Ihre individuelle Abrechnung erstellt ist, erhalten Sie diese wie gewohnt per Post.
Für steuerliche Zwecke können Sie zunächst die Abrechnung des Vorjahres ansetzen und die aktuelle Abrechnung zu gegebener Zeit nachreichen.
Wir bitten Sie, bis zum Versand der Abrechnungen von Nachfragen abzusehen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Team der
GWG Meißen eG